Otto Wels

15. September 1873–16. September 1939

sozialdemokratischer Politiker, der 1933 als letzter Abgeordneter eine freie Rede im Reichstag hielt

Foto: Bundesarchiv


„Kritik ist heilsam und notwendig. Niemals, seit es einen Deutschen Reichstag gibt, ist die Kontrolle der öffentlichen Angelegenheiten durch die gewählten Vertreter des Volkes in solchem Maße ausgeschaltet worden, wie das jetzt geschieht, und wie das durch das neue Ermächtigungsgesetz noch mehr geschehen soll. […] Wir deutschen Sozialdemokraten bekennen uns in dieser geschichtlichen Stunde feierlich zu den Grundsätzen der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit, der Freiheit und des Sozialismus. Kein Ermächtigungsgesetz gibt Ihnen die Macht, Ideen, die ewig und unzerstörbar sind, zu vernichten.“
(Otto Wels zum ‚Ermächtigungsgesetz‘, 23. März 1933)


Otto Wels ist insbesondere für seine Rede gegen das ‚Ermächtigungsgesetz‘ vom 23. März 1933 bekannt, wegen der er auch immer wieder als „letzter freier Redner im Reichstag“ bezeichnet wird. Geboren wurde er am 15. September 1873 in Berlin. 1891 trat er in die SPD ein und begann zugleich eine Lehre als Tapezierer. Nach Abschluss dieser Lehre arbeitete er in Berlin, Regensburg und München, ehe er von 1895 bis 1897 Militärdienst leisten musste. 1906 begann er seine hauptamtliche Gewerkschaftsarbeit für den „Verband der Tapezierer“. Gleichzeitig wurde er Mitglied der Pressekommission des „Vorwärts“, der Parteizeitung der SPD. 1912 zog Wels erstmals für die SPD in den Reichstag ein. Auf Vorschlag August Bebels wurde Wels bereits ein Jahr später in den Parteivorsitz gewählt und übernahm den Vorsitz der Pressekommission des „Vorwärts“. Während des Ersten Weltkrieges übernahm Wels die Büroarbeit der SPD-Reichstagsfraktion und trat politisch kaum in Erscheinung.

Am 9. November 1918 wurde Wels Mitglied des Arbeiter- und Soldatenrats und am darauffolgenden Tag Stadtkommandant von Berlin. Ab 1919 war er Parteivorsitzender der SPD und erhielt einen Sitz in der Nationalversammlung. Dort gehörte er dem „Ausschuß zur Vorberatung des Entwurfs einer Verfassung des Deutschen Reichs“ an. Von 1920 bis 1933 war Wels Mitglied des Reichstags. Er erkannte die Gefahr, die von republik- und demokratiefeindlichen Kräften ausging: Zum Schutz der Weimarer Republik wurde 1924 unter maßgeblicher Beteiligung von Wels das „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ gegründet. Ab 1932 gehörte er zu den Organisatoren der „Eisernen Front“ gegen den Vormarsch der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (NSDAP).

Nach der ‚Machtübernahme‘ der Nationalsozialisten durch die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 und der unfreien Reichstagswahl am 5. März, in der die NSDAP die stärkste Kraft wurde, verfolgten die Nationalsozialisten ihre Gegner massiv, um ihre Diktatur zu etablieren. Ein Schritt zur Errichtung der Diktatur war die ‚Entmachtung‘ des Reichstags: Am 23. März 1933 wollten die Nationalsozialisten mithilfe des sogenannten ‚Ermächtigungsgesetzes‘ den Reichstag ausschalten. Zu einer solchen Ausschaltung wollte die NSDAP alle Linksparteien verbieten, die Opposition einschüchtern und ein verfassungsänderndes Gesetz beschließen, das der nationalsozialistischen Regierung ein Übergewicht verlieh. Für ein verfassungsänderndes Gesetz wie dem ‚Ermächtigungsgesetz‘ benötigte die NSDAP eine Zweidrittelmehrheit im Reichstag. Da die NSDAP trotz Terror, Wahlfälschungen und der Mobilisierung der Bevölkerung bei der Reichstagswahl vom 5. März 1933 jedoch keine absolute Mehrheit erreicht hatte, kam es bei der Abstimmung über das ‚Ermächtigungsgesetz‘ auf die Stimmen der anderen Parteien an. Lediglich die SPD stimmte gegen das ‚Ermächtigungsgesetz‘ – Mit 444 zu 94 wurde mit Stimmen der NSDAP und anderer Parteien wie dem Zentrum und den Liberalen das Gesetz, dass zur Abschaffung der demokratischen Freiheiten führte, angenommen.

Otto Wels war derjenige, der in einer mutigen Rede, diese Ablehnung begründete. Diese Rede galt für viele Jahre als das letzte freie Wort, das in Deutschland gesprochen wurde. Trotz des enormen Terrors der Nationalsozialisten, der bis in den Reichstag hineinreichte, fand Otto Wels sehr klare Worte. So bekannte er sich – stellvertretend für seine Partei – für Freiheit, Sozialismus und Demokratie, während er von bewaffneten SS-Männern umgeben war.

Im Mai 1933 sandte der Parteivorstand Otto Wels aufgrund der zunehmenden Verfolgung von Sozialdemokraten und Gewerkschafter nach Saarbrücken, das noch französisch besetzt war. Wenig später ging Wels nach Prag, um von dort aus die Exilorganisation der SPD aufzubauen. Ende 1938 musste Wels mit dem Exilvorstand Prag verlassen; sie begaben sich ins Exil nach Paris. Dort verstarb Otto Wels am 16. September 1939 im Alter von 66 Jahren. Besonders sein Einsatz für die Demokratie in der Zeit der aufkommenden nationalsozialistischen Terrorherrschaft ist unvergessen. So sind zahlreiche Straßen, Plätz und Schulen in mehreren deutschen Städten nach Otto Wels benannt. Auch in Mainz gibt es eine Otto-Wels-Straße. Am 23. März 2017 gab der Bundestagspräsident Norbert Lammert bekannt, dass das Gebäude Unter den Linden 50 in Berlin, das vom Bundestag genutzt wird, „Otto-Wels-Haus“ heißen soll. Hierdurch wird die Erinnerung an Otto Wels und seinen Kampfgeist für die Demokratie wachgehalten.


Literaturhinweise

Adolph, Hans J. L.: Otto Wels und die Politik der deutschen Sozialdemokratie 1894–1939. Eine politische Biographie, De Gruyter, Berlin 1971 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin beim Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin, Bd. 33).

Benz, Wolfgang: Geschichte des Dritten Reiches, C.H. Beck, München 2000.

Kißener, Michael: Der Weg in den Nationalsozialismus – eine „Revolution“. Zur Einführung, in: Kißener, Michael (Hrsg.): Der Weg in den Nationalsozialismus 1933/34, WBG, Darmstadt 2009, S. 7–13.

Michaelis, Andreas: Otto Wels 1873–1939, in: LeMo-Biografien, Lebendiges Museum Online, URL: <https://www.dhm.de/lemo/biografie/otto-wels> [aufgerufen am 22.04.2020].

Vormbaum, Thomas (Hrsg.): Das Ermächtigungsgesetz („Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“) vom 24. März 1933. Reichstagsdebatte, Abstimmung, Gesetzestext, in: Journal der Juristischen Zeitgeschichte Band 7 Heft 1.

Kommentare sind geschlossen.