{"id":1656,"date":"2020-04-24T16:18:58","date_gmt":"2020-04-24T14:18:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.haus-des-erinnerns-mainz.de\/?page_id=1656"},"modified":"2024-07-10T09:42:48","modified_gmt":"2024-07-10T07:42:48","slug":"elisabeth-selbert","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.haus-des-erinnerns-mainz.de\/index.php\/unser-haus\/glaspavillon-streiter-fuer-demokratie\/elisabeth-selbert\/","title":{"rendered":"Elisabeth Selbert"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-media-text alignwide is-stacked-on-mobile\" style=\"grid-template-columns:45% auto\"><figure class=\"wp-block-media-text__media\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"500\" height=\"524\" src=\"https:\/\/www.haus-des-erinnerns-mainz.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/08-selbert-elisabeth_foto_1987-1-32-0147_hdg.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1657 size-full\" srcset=\"https:\/\/www.haus-des-erinnerns-mainz.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/08-selbert-elisabeth_foto_1987-1-32-0147_hdg.jpg 500w, https:\/\/www.haus-des-erinnerns-mainz.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/08-selbert-elisabeth_foto_1987-1-32-0147_hdg-286x300.jpg 286w, https:\/\/www.haus-des-erinnerns-mainz.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/08-selbert-elisabeth_foto_1987-1-32-0147_hdg-143x150.jpg 143w\" sizes=\"auto, (max-width: 500px) 100vw, 500px\" \/><\/figure><div class=\"wp-block-media-text__content\">\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>geb. Martha Elisabeth Rohde<br><br>22. September 1896\u20139. Juni 1986<br><br>Juristin, sozialdemokratische Politikerin und eine der vier \u201eM\u00fctter des Grundgesetzes\u201d<\/strong><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<p><sup>Foto: Stiftung Haus der Geschichte; EB-Nr. 1987\/1\/32.0147<\/sup><\/p>\n\n\n\n<br>\n\n\n\n<p><strong>Elisabeth Selbert gilt als eine der \u201eM\u00fctter des Grundgesetzes\u201c. Mit ihrer Arbeit im Parlamentarischen Rat war sie ma\u00dfgeblich f\u00fcr die rechtliche Gleichheit von Mann und Frau verantwortlich.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sie wurde am 22. September 1896 als Martha Elisabeth Rohde in Kassel geboren und verstarb am 9. Juni 1986 im Alter von 89 Jahren. Selbert war die zweite von vier T\u00f6chtern der Eheleute Georg Rohde, Gefangenenaufseher, und Eva Elisabeth Rohde, Hausfrau, und wuchs kleinb\u00fcrgerlich und protestantisch, aber relativ unpolitisch in Kassel auf. Nach dem Besuch der Volksschule und der Realschule musste sie diese als M\u00e4dchen ohne Mittlere Reife verlassen und konnte aus finanziellen Gr\u00fcnden kein Gymnasium besuchen. Daf\u00fcr besuchte sie ein Jahr lang die Kasseler Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem sie w\u00e4hrend des Ersten Weltkrieges als Postgehilfin t\u00e4tig war, lernte sie w\u00e4hrend der Novemberrevolution 1918 ihren zuk\u00fcnftigen Mann Adam Selbert kennen. Dieser war Sozialdemokrat und brachte auch seine Frau schnell zur SPD. Nach verschiedenen T\u00e4tigkeiten f\u00fcr die Partei holte sie 1926 ihr Abitur nach, um anschlie\u00dfend Rechtswissenschaften in Marburg und G\u00f6ttingen zu studieren. Nach ihrem ersten Staatsexamen 1930 promovierte sie \u00fcber das sogenannte \u201eZerr\u00fcttungsprinzip\u201c im Scheidungsrecht, welches einen der beiden Eheleute benachteiligte. Ihr Vorschlag, der in dieser Arbeit thematisiert wurde, wurde in den 1970er-Jahren in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Nach ihrem zweiten Staatsexamen konnte sie sich als eine der letzten Frauen 1934 \u2013 kurz bevor das NS-Regime Frauen den Zugang zu Anwaltsberufen verwehrte \u2013 noch eine Zulassung als Anw\u00e4ltin beschaffen. <\/strong>In Kassel f\u00fchrte sie eine Kanzlei, die sie von zwei j\u00fcdischen Rechtsanw\u00e4lten \u00fcbernommen hatte und in der sie sich juristisch f\u00fcr Menschen, die vom NS-Regime verfolgt und diskriminiert wurden einsetzte.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem Krieg war sie als Unbelastete in der neuen Justizverwaltung von Kassel t\u00e4tig. Zudem zog sie f\u00fcr die SPD 1946 in den Hessischen Landtag ein, in dem sie bis zum Ende ihrer politischen Laufbahn 1958 ein Mandat innehatte. <strong>Nachdem Selbert 1946 schon Mitglied der Verfassungsberatenden Landesversammlung Hessens war, wurde sie von der nieders\u00e4chsischen SPD 1948 in den Parlamentarischen Rat nach Bonn geschickt. Dort arbeitete sie als eine von nur vier Frauen unter 65 Abgeordneten am neuen Grundgesetz.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Besonders wichtig war ihr Antrag, die Gleichberechtigung zwischen Frauen und M\u00e4nnern in das Grundgesetz niederzuschreiben. Dieser Antrag wurde zun\u00e4chst abgelehnt, doch aufgrund des massiven \u00f6ffentlichen Drucks, der von Selbert aufgebaut werden konnte, stimmte der Parlamentarische Rat am 18. Januar schlie\u00dflich einstimmig f\u00fcr den Antrag. <strong>Im Grundgesetz wurde daher in Artikel 3.2 die Formulierung \u201eFrauen und M\u00e4nner sind gleichberechtig.\u201c aufgenommen.<\/strong> Bei den Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August 1949 scheiterte Selbert knapp, woraufhin sie sich auf die Landespolitik konzentrierte.<\/p>\n\n\n\n<p>1956 wurde ihr das Gro\u00dfe Bundesverdienstkreuz verliehen und durch den 1983 vom Land Hessen geschaffenen Elisabeth-Selbert-Preis f\u00fcr journalistische Arbeiten \u00fcber Gleichstellung und die Situation von Frauen soll sie auf besondere Art und Weise geehrt werden. Mit der durch sie niedergeschriebenen Gleichstellung der Geschlechter hatte sie r\u00fcckblickend einen gro\u00dfen Einfluss auf die deutsche Justiz, da viele Gesetze, insbesondere Eheregelungen, angepasst werden mussten, die noch aus dem Kaiserreich stammten.<\/p>\n\n\n\n<p>Selbert selbst betrachtete sich aber nicht als \u201eFrauenpolitikerin\u201c, da sie als Sozialdemokratin vor allem hinter der Politik ihrer Partei stand. Dennoch setzte sie sich nach ihrer politischen Laufbahn als Anw\u00e4ltin daf\u00fcr ein, dass Frauen vor der Ehe eine abgeschlossene Berufsausbildung machen konnten.<\/p>\n\n\n\n<br>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading has-background\" style=\"background-color:#aec2d4\">Das Grundgesetz<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"has-background\" style=\"background-color:#aec2d4\">Mit der nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erfolgten Aufteilung des Deutschen Reichs in vier Besatzungszonen stellte sich in Deutschland die Frage, wie es mit dem geteilten Land weitergehen sollte. Im Januar 1947 schlossen die USA und Gro\u00dfbritannien ihre Besatzungszonen zur \u201eBi-Zone\u201c zusammen. Mit der franz\u00f6sischen Besatzungszone wurde im April 1949 aus der Bi- die \u201eTri-Zone\u201c. Doch den Westalliierten war klar, dass sie einen westdeutschen Staat im gerade beginnenden Kalten Krieg brauchten. Daf\u00fcr stellten die Milit\u00e4rgouverneure am 1. Juli 1948 Forderungen an die westdeutschen Ministerpr\u00e4sidenten zur Gr\u00fcndung eines Weststaats und zum Verfassen eines Besatzungsstatuts, das das Verh\u00e4ltnis zwischen diesem Staat und den Besatzern definierte. <br><br>Die ersten Sitzungen \u00fcber diese sogenannten \u201eFrankfurter Dokumente\u201c fanden im Koblenzer Hotel Rittersturz vom 8. bis zum 10. Juli 1948 statt. Die Ministerpr\u00e4sidenten lehnten es zun\u00e4chst allerdings ab, eine Verfassung f\u00fcr einen neuen Staat zu schreiben, da somit ein gesamtdeutscher Staat in weite Ferne r\u00fccken w\u00fcrde. Daher beschloss man zun\u00e4chst, ein \u201eGrundgesetz\u201c auszuarbeiten, das den provisorischen Charakter des neuen Staates unterstreichen sollte. Auch das Organ, das dieses Grundgesetz ausarbeitete, sollte nicht \u201eNationalversammlung\u201c, sondern \u201eparlamentarischer Rat\u201c hei\u00dfen, da es nicht das gesamte deutsche Volk vertrat. Am 21. und 22. Juni 1948 folgte eine weitere Konferenz bei R\u00fcdesheim und vom 10. bis zum 23. August 1948 wurden beim Verfassungskonvent auf Schloss Herrenchiemsee schlie\u00dflich die ersten Richtlinien ausgearbeitet, die als Vorlage f\u00fcr das tats\u00e4chliche Gesetz dienen sollten. <br><br>Diese Vorlagen bearbeite der Parlamentarische Rat, welcher am 1. September 1948 im Bonner Museum K\u00f6nig zusammenkam. Er bestand aus 61 \u201eV\u00e4tern\u201c und vier \u201eM\u00fcttern\u201c des Grundgesetzes, die aus den L\u00e4nderparlamenten entsendet wurden. Die CDU\/CSU und die SPD hatten jeweils 27 Sitze, w\u00e4hrend FDP, DP, KPD und das Zentrum jeweils \u00fcber drei Mandate verf\u00fcgten. Die f\u00fcnf Delegierten aus Westberlin hatten nur eine beratende Funktion inne. Unter den Mitgliedern befanden sich bereits viele Personen, die in der sp\u00e4teren Bundesrepublik von gro\u00dfer Bedeutung sein sollten. Beispielsweise war Carlo Schmid Vorsitzender des Hauptausschusses, Konrad Adenauer Pr\u00e4sident des Rats und viele weitere Mitglieder sp\u00e4tere Minister und Bundestagsabgeordnete. Auch der erste Bundespr\u00e4sident Theodor Heuss und der langj\u00e4hrige SPD-Fraktions- und Parteivorsitzende Erich Ollenhauer waren Mitglieder des Parlamentarischen Rats.<br><br>Nach einigen Monaten der Beratung fand schlie\u00dflich die Abstimmung \u00fcber das neue Grundgesetz statt. Am 8. Mai 1949 \u2013 vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges \u2013 stimmten 53 f\u00fcr und 12 gegen den Entwurf. Nachdem auch die westlichen Besatzungsm\u00e4chte sowie alle L\u00e4nder, mit der Ausnahme von Bayern, ihre Zustimmung erteilt hatten, trat das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in Kraft. Diese Entwicklungen wurden nat\u00fcrlich auch in der sowjetischen Besatzungszone wahrgenommen. Auch hier hielten viele zun\u00e4chst an der Idee einer gesamtdeutschen L\u00f6sung fest. Um die Gr\u00fcndung eines westdeutschen Staates zu verhindern, wurde die \u201eBerlin-Blockade\u201c errichtet, die von Juni 1948 bis Mai 1949 s\u00e4mtliche Zug\u00e4nge nach Westberlin blockierte. Doch nachdem klar war, dass auch diese drastischen Mittel die Gr\u00fcndung eines westdeutschen Staates nicht aufhalten konnten und die BRD gerade gegr\u00fcndet war, wurde auf dem 3. Deutschen Volkskongress am 29. und 30. Mai 1949, der aus Mitgliedern der SED bestand, eine Verfassung f\u00fcr die Deutsche Demokratische Republik beschlossen. Dieser Prozess fand in enger Absprache mit der Sowjetunion statt. Am 7. Oktober 1949 wurde schlie\u00dflich auf dem Gebiet der SBZ die DDR gegr\u00fcndet.<br><br>Das Grundgesetz reiht sich in die Tradition fr\u00fcherer deutscher Gesetzestexte ein. Zu Beginn stehen 19 Artikel, die die Grundrechte umfassen. Dieser Grundrechtskatalog orientiert sich zum Teil sogar wortgetreu an der Reichsverfassung von 1849. In den weiteren Artikeln wird die f\u00f6derale Organisation, die Aufteilung der wichtigsten Organe und ihre Kompetenzen sowie die Ausf\u00fchrung von Gesetzen und Verwaltung geregelt. Mit den Grundrechten, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dem F\u00f6deralismus und dem Sozialstaatsgrundsatz sind die wichtigsten Bausteine des deutschen Staates mit der Ewigkeitsklausel versehen. Das hei\u00dft, dass selbst eine normalerweise verfassungs\u00e4ndernde Zweidrittelmehrheit im Parlament diese Artikel nicht abschaffen kann. Au\u00dferdem wurde \u2013 anders als in den bisherigen Verfassungen \u2013 die Gleichheit von Mann und Frau niedergeschrieben. Dies traf jedoch zun\u00e4chst auf gro\u00dfen Widerstand, gegen den sich letztlich die Delegierten Elisabeth Selbert und Frieda Nadig, die den Vorschlag initiiert hatten, durchsetzen konnten. Das Grundgesetz kann auch als ein Lernprozess der vorherigen Verfassungen gesehen werden. Nach den Erfahrungen der NS-Zeit und der Weimarer Republik fallen verschiedene Ver\u00e4nderungen im Vergleich zu den bisherigen Verfassungen auf. Zum einen ist auffallend, dass die Rolle des Bundespr\u00e4sidenten nun fast nur noch auf repr\u00e4sentative Kompetenzen beschr\u00e4nkt ist. Hingegen wurde der Kanzler deutlich gest\u00e4rkt. Au\u00dferdem wurde das Parlament gest\u00e4rkt, indem es \u00fcber umfassende Kontrollkompetenzen, wie ein Misstrauensvotum verf\u00fcgt. Zum anderen ist die Position der Grundrechte direkt zu Beginn auffallend.<br><br>Auch heute noch gilt das Grundgesetz, und keine neue Verfassung. Aber anders als vor \u00fcber 70 Jahren, hat es keinen provisorischen Charakter mehr, sondern nahm nach der Wiedervereinigung 1990 klar die Rolle als ganzdeutsche Verfassung ein.<\/p>\n\n\n\n<p><br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Literaturhinweise:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dr. Elisabeth Selbert, &lt;URL: <a href=\"https:\/\/www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de\/akteurinnen\/elisabeth-selbert\">https:\/\/www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de\/akteurinnen\/elisabeth-selbert<\/a> &gt; [aufgerufen am 09.03.2022].<\/p>\n\n\n\n<p>Elisabeth Selber, K\u00e4mpferin f\u00fcr Gleichberechtigung, URL: <a href=\"https:\/\/www.demokratie-geschichte.de\/koepfe\/2433\">https:\/\/www.demokratie-geschichte.de\/koepfe\/2433<\/a> &gt; [aufgerufen am 09.03.2022].<\/p>\n\n\n\n<p>Feldkamp, Michael F.: Zentrale Inhalte des Grundgesetzes, &lt;URL: <a href=\"https:\/\/www.bpb.de\/themen\/nachkriegszeit\/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat\/39030\/zentrale-inhalte-des-grundgesetzes\/\">https:\/\/www.bpb.de\/themen\/nachkriegszeit\/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat\/39030\/zentrale-inhalte-des-grundgesetzes\/<\/a> &gt; [aufgerufen am 30.03.2022].<\/p>\n\n\n\n<p>Grau, Andreas: Entstehung der Bundesrepublik: Traditionen der Verfassung, in: Lebendiges Museum Online, &lt;URL: <a href=\"https:\/\/www.hdg.de\/lemo\/kapitel\/nachkriegsjahre\/doppelte-staatsgruendung\/entstehung-der-bundesrepublik-traditionen-der-verfassung.html\">https:\/\/www.hdg.de\/lemo\/kapitel\/nachkriegsjahre\/doppelte-staatsgruendung\/entstehung-der-bundesrepublik-traditionen-der-verfassung.html<\/a> &gt; [aufgerufen am 30.03.2022].<\/p>\n\n\n\n<p>Grau, Andreas; Lepper-Binnewerg, Antoinette; W\u00fcrz, Markus: Entstehung der Bundesrepublik: Parlamentarischer Rat und Grundgesetz, in: Lebendiges Museum Online, &lt;URL: <a href=\"https:\/\/www.hdg.de\/lemo\/kapitel\/nachkriegsjahre\/doppelte-staatsgruendung\/entstehung-der-bundesrepublik-parlamentarischer-rat-und-grundgesetz.html\">https:\/\/www.hdg.de\/lemo\/kapitel\/nachkriegsjahre\/doppelte-staatsgruendung\/entstehung-der-bundesrepublik-parlamentarischer-rat-und-grundgesetz.html<\/a> &gt; [aufgerufen am 30.03.2022].<\/p>\n\n\n\n<p>Gr\u00f6temaker, Manfred: Von den Londoner Empfehlungen zum Grundgesetz, Ein kurzer \u00dcberblick zur Entstehung der Bundesrepublik Deutschland, &lt;URL: <a href=\"https:\/\/www.bpb.de\/themen\/nachkriegszeit\/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat\/38975\/von-den-londoner-empfehlungen-zum-grundgesetz\/\">https:\/\/www.bpb.de\/themen\/nachkriegszeit\/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat\/38975\/von-den-londoner-empfehlungen-zum-grundgesetz\/<\/a> &gt; [aufgerufen am 30.03.2022].<\/p>\n\n\n\n<p>Tr\u00f6sch, Sven; Haunhorst, Regina: Elisabeth Selbert 1896-1986, in: LeMo-Biografien, Lebendiges Museum Online, &lt;URL: <a href=\"https:\/\/www.hdg.de\/lemo\/biografie\/elisabeth-selbert.html#jpto-1910\">https:\/\/www.hdg.de\/lemo\/biografie\/elisabeth-selbert.html#jpto-1910<\/a> &gt; [aufgerufen am 09.03.2022].<\/p>\n\n\n\n<p>Vorl\u00e4nder, Hans: Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz hei\u00dft, &lt;URL: <a href=\"https:\/\/www.bpb.de\/themen\/nachkriegszeit\/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat\/38975\/von-den-londoner-empfehlungen-zum-grundgesetz\/\">https:\/\/www.bpb.de\/themen\/nachkriegszeit\/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat\/38975\/von-den-londoner-empfehlungen-zum-grundgesetz\/<\/a> &gt; [aufgerufen am 30.03.2022].<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00fcrz, Markus: Scheitern der Vierm\u00e4chte-Regierung, in: Lebendiges Museum Online, &lt;URL: <a href=\"https:\/\/www.hdg.de\/lemo\/kapitel\/nachkriegsjahre\/doppelte-staatsgruendung\/scheitern-der-viermaechte-regierung.html\">https:\/\/www.hdg.de\/lemo\/kapitel\/nachkriegsjahre\/doppelte-staatsgruendung\/scheitern-der-viermaechte-regierung.html<\/a> &gt; [aufgerufen am 30.03.2022].<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>geb. 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